Wenn wir Menschen verbinden wollen, brauchen wir auch die Wege, Mittel und Möglichkeiten dazu. Ein öffentlicher Nahverkehr, der den Bedürfnissen und Anforderungen einer modernen mobilen Gesellschaft gerecht wird muss geschaffen werden. Anstatt dem KFZ- und Schwerlastverkehr immer mehr Raum zu bieten, müssen wir unserer Gesellschaft Alternativen aufzeigen.
Dazu gehört der gewollte Ausbau eines Radwegenetzwerks, ein kostengünstiger oder gar kostenfreier, zuverlässiger ÖPNV, Carsharing, Ausgliederung der Stellplätze auf zentralen Parkplätzen, ein durch die Verwaltung gestützter Berufspendlerservice, Zulieferservice durch unseren Einzelhandel und vor allem eine Verkehrspolitik, die den Menschen schützt und nicht gefährdet.
Es kann also recht einfach sein tätig zu werden, man muss nur den Willen und das Interesse haben, etwas zu verändern. Das UBA stellt in seinem Gemeindeverkehrsplanungsgesetze ein paar Orientierungspunkte auf:
- Die Verpflichtung der Gemeinden zur Aufstellung eines Verkehrsplans
- Verbindliche Immissionsgrenzwerte für Lärm und Luftschadstoffe
- Die Verpflichtung der Gemeinden, einen Sanierungsplan aufzustellen, wenn bestimmte Belastungsschwellen überschritten sind
- Die Verpflichtung der Gemeinden zur Aufstellung eines Verkehrsbegleitplans, wenn ein Projekt oder eine andere Planung verkehrliche Auswirkungen erwarten lassen, die dem Verkehrsplan zuwiderlaufen
- Ordnungsrechtliche Vollzuginstrumente
- Verfahrensvorschriften zur Abstimmung des Verkehrsplans mit anderen örtlichen und überörtlichen Fachplanungen
- Eine Modifikation der Gemeindeverkehrsfinanzierung, die die Planungsautonomie der Gemeinde respektiert
Es ist nicht damit getan, irgendwelche Sofortmaßnahmen durchzuführen, sondern hier muss ein Gesamtkonzept auf den Tisch. Wenn weiterhin um jede Einzelmaßnahme gekämpft werden muss, ohne ein Verkehrskonzept als Grundlage zu schaffen, wird sich in Zukunft nicht viel ändern.
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